Therapieablauf

Wenn Ihnen mein Therapieangebot zusagt, rufen Sie mich an und sprechen auf den Anrufbeantworter. Ich rufe dann baldmöglichst zurück. Oder schreiben Sie mir eine Email mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. 

Die ersten fünf Sitzungen werden ohne Antrag von den Krankenkassen übernommen. Sie werden „probatorische Sitzungen“ genannt und dienen Ihnen zum Kennenlernen meiner Arbeit und mir zur Diagnosestellung. Bevor wir dann einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse stellen, besprechen wir Ihre Therapieziele und den Umfang der zu beantragenden Stunden. Eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie z.B. umfasst 60 Stunden und wird mit einer 50 minütigen Sitzung einmal in der Woche durchgeführt. Wenn man Urlaubszeiten, Feiertage und evtl. Krankheitstage berücksichtigt, dauert eine solche Therapie ungefähr 1,5 Jahre. Sind die Therapieziele noch nicht erreicht können weitere 40 Stunden beantragt werden.  

Im Falle einer Traumakonfrontativen Therapie mit EMDR kann es sinnvoll sein Doppelstunden zu vereinbaren. Dies entscheiden wir gemeinsam im Laufe des Therapieprozesses. 

Zum Ende der Therapie kann der Abstand zwischen den Sitzungen verlängert werden (2- wöchig, monatlich) um Ihnen einen sanften Übergang in die therapiefreie Zeit zu ermöglichen. 

Kostenübernahme

Gesetzliche Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zum ersten Termin mit.

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Da sich dabei die vertraglichen Bedingungen unterscheiden können, sollten Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung informieren, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer Kasse übernommen werden und welche Unterlagen für die Bewilligung benötigt werden. Bitte bringen Sie diese Unterlagen zur ersten Sitzung mit. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt die Kosten für wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren. Die probatorischen Sitzungen werden in jedem Fall übernommen. Ob dann ein Antrag gewünscht wird und ob die Therapiekosten vollumfänglich erstattet werden, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle. 

Selbstzahler:innen

Sie können sich selbstverständlich auch entscheiden die Kosten der Therapie selber zu tragen. Die Vorteile dieses Vorgehens sind:

·       Freiheit über die Dauer der Therapie
·       keine Antragsformalitäten
·       Diskretion, die Krankenkassen werden in diesem Fall nicht mit einbezogen.
·       Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Berufsgenossenschaften

Eine Berufsgenossenschaft (BG) übernimmt immer dann die Kosten für eine Behandlung, wenn der Behandlungsanlass die anerkannte Folge eines Arbeitsunfalls darstellt. Unfallversicherungen kommen als Kostenträger in Betracht, wenn der Behandlungsanlass z.B. die Folge eines Verkehrsunfalls, Schulunfalls etc. ist, den der Unfallgegner verschuldet hat.

 

Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen erstatten einen Teil der entstehenden Kosten für eine Psychotherapie. Sie orientieren sich in der Vergütung an der UV-GOÄ, deren Sätze unter denen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und noch deutlicher unter denen der gesetzlichen Krankenkassen liegen. Sie müssen also in diesen Fällen ggf. mit Zuzahlungen rechnen. Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihren Sachbearbeiter oder ihre Betreuerin bei der zuständigen BG oder Unfallversicherung und klären Sie ob und zu welchen Bedingungen Aufwendungen für Psychotherapie übernommen werden.

Bundeswehr und Bundespolizei

Die Bundeswehr gewährleistet eine unentgeltliche medizinische Versorgung ihrer Soldaten. Meist erfolgt diese in Einrichtungen des zentralen Sanitätsdienstes. 2013 wurde beschlossen, dass, soweit die psychotherapeutische Behandlung von Soldatinnen und Soldaten nicht in Einrichtungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr erfolgen kann, eine ambulante Behandlung durch zivile ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten erfolgen darf. Grundlage hierfür ist der „Sicherstellungsauftrag“ nach §75 Absatz 3 des V. Sozialgesetzbuches. Stehen vertragsärztlich tätige ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung, können auch solche tätig werden, die eine Privatpraxis betreiben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Truppenarzt. Ähnlich verhält es sich seit Mai 2018 auch in der psychotherapeutischen Versorgung der Bundespolizisten. 

Kontakt

Psychosomatik Efferen

Dr. Anja Neufang-Sahr
Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Lortzingstr. 28
50354 Hürth
02233 7134646
kontakt@psychosomatik-efferen.de

Sollte ich nicht direkt ans Telefon gehen können,  bitte ich Sie, mir eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen. Ich melde mich dann baldmöglichst zurück.